Heppe Steinborn Henczka - Steuerberatung Dortmund

Steuernews von Heppe Steinborn Henczka

Steuernews: Meisterpflicht Ausbildungskosten absetzen

Meisterpflicht: Ausbildungskosten absetzen. Steuernews 2020

Um sich mit einem handwerk selbstständig zu machen, muss seit diesem Jahr in den meisten Fällen wieder ein meistertitel vorgelegt werden. Bestehende Betriebe haben zwar Bestandsschutz, doch es wird dadurch einen Ansteig der Meisterausbildungen geben. Da diese oft mit hohen Kosten verbunden ist, kann es im Falle einer privaten Zahlung von der Steuer abgesetzt werden - und zwar als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung. Dies betrifft alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstanden sind. Beispielsweise zählen hierzu Kursgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten, Lehrbücher, etc.

Übernimmt der Altmeister oder Arbeitgeber die Kosten, muss das vertraglich abgesichert werden. Andernfalls vermutet das Finanzamt in der Kostenübernahme Arbeitslohn und verlangt dafür Lohnsteuer. Das kann man vermeiden, wenn klargestellt wird, dass die Meisterausbildung im ganz überwiegenden Betriebsinteresse steht. Etwa, weil die Firma den qualifizierten Mitarbeiter besser einsetzen kann. Auch wer eine Förderung nach dem Meister-Bafög in Anspruch
nimmt, kann steuerlich profitieren. Denn beim Meister-Bafög wird ein Teil als Zuschuss und ein Teil als ein zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Zinsen für die Rückzahlung des Darlehensteils sind ebenfalls als Werbungskosten abziehbar. Wer erfolgreich die Meisterprüfung bestanden hat, bekommt in einigen Bundesländern einen Meister-Bonus. Dieser gehört nicht in die Steuererklärung. Die Ausgaben für die Meisterausbildung können auch dann in voller Höhe abgesetzt werden und müssen nicht um den Bonus gekürzt werden. Unerlässlich ist es, entsprechende Belege für die Ausgaben aufzubewahren.

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