Heppe Steinborn Henczka - Steuerberatung Dortmund

Steuernews von Heppe Steinborn Henczka

Steuernews: Folgekosten von Unfall sind abziehbar

Kosten für Unfall auf dem Weg zur Arbeit sind abziehbar. Steuernews 2020

Erleidet ein Steuerzahler einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, kann er die aufgrund des Unfalls entstandenen Krankheitskosten bei der Steuer absetzen. Damit gab der Bundesfinanzhof einer Arbeitnehmerin Recht, die bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Firma erhebliche Verletzungen erlitt. Die Kosten, die nicht von der Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse übernommen wurden, darf sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen (Az.: VI R 8/18). Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Krankheitskosten sind abziehbar Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit der sogenannten Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) abgegolten. Diese gilt aber nicht für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Heilung oder Linderung von Körperschäden stehen, so das höchste deutsche Steuergericht. Diese können zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden.


Steuerzahler sollten daher Rechnungen und Belege über Heilbehandlungen oder Medikamente aufbewahren. Wichtig ist, dass die Ausgaben aus eigener Tasche bezahlt wurden. Übernimmt oder erstattet die Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse die Kosten, können diese nicht zusätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.

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