Steuer Vermietung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Buchhaltung Dortmund

Vermieter müssen Mieteinnahmen versteuern. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke. Die Höhe der Steuerbelastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem persönlichen Steuersatz des Vermieters, der Höhe der Mieteinnahmen und den abzugsfähigen Werbungskosten.

Grundsätzlich sind alle Einkünfte wie Mietzahlungen, Nebenkostenvorauszahlungen oder einmalige Entschädigungszahlungen aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Vermieter ihre Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.

Vermieter können verschiedene Werbungskosten von ihren Mieteinnahmen abziehen. 
Dazu gehören zum Beispiel:

 

Es gibt einige Sonderfälle bei der Versteuerung von Mieteinnahmen. 
Dazu gehören zum Beispiel:

 

Die Höhe der Gesamteinkünfte eines Steuerpflichtigen bestimmt den Steuersatz, unter welchem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden müssen. Hierbei ist der Progressionsvorbehalt zu beachten. Dieser bedeutet, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung möglicherweise zwar nicht versteuert werden müssen, die Höhe dieser Einkünfte aber den Steuersatz für andere Einkünfte beeinflussen kann.