Vermieter müssen Mieteinnahmen versteuern. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke. Die Höhe der Steuerbelastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem persönlichen Steuersatz des Vermieters, der Höhe der Mieteinnahmen und den abzugsfähigen Werbungskosten.
Grundsätzlich sind alle Einkünfte wie Mietzahlungen, Nebenkostenvorauszahlungen oder einmalige Entschädigungszahlungen aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Vermieter ihre Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
Vermieter können verschiedene Werbungskosten von ihren Mieteinnahmen abziehen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosten für die Verwaltung der Immobilie
- Instandhaltungskosten
- Finanzierungskosten
- Abschreibung auf die Immobilie
- Versicherungskosten
Es gibt einige Sonderfälle bei der Versteuerung von Mieteinnahmen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Vermietung an Familienangehörige: Bei der Vermietung an Familienangehörige können unter Umständen die marktüblichen Mieten nicht angesetzt werden. Dies kann zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen.
- Leerstand: Leerstände können zu Verlusten bei der Vermietung führen. Diese Verluste können steuerlich geltend gemacht werden.
Die Höhe der Gesamteinkünfte eines Steuerpflichtigen bestimmt den Steuersatz, unter welchem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden müssen. Hierbei ist der Progressionsvorbehalt zu beachten. Dieser bedeutet, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung möglicherweise zwar nicht versteuert werden müssen, die Höhe dieser Einkünfte aber den Steuersatz für andere Einkünfte beeinflussen kann.