Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen von Arbeitnehmern erhoben wird. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wie hoch die Lohnsteuer ist, hängt von der Höhe des Bruttoentgeltes und der Steuerklasse ab.
Da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Lohnsteuer schon vom Bruttogehalt abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen, haftet er deshalb auch im Falle, fehlender Zahlungen. Für die Abführung der Lohnsteuer benötigt der Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers.
Für die Berechnung der Lohnsteuer werden außerdem die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Neben der Steuerklasse werden für die Berechnung der Lohnsteuer Faktoren wie Steuerfreibeträge, Kinderfreibeträge oder die Religionsangehörigkeit miteinbezogen.
Das Bundesministerium für Finanzen aktualisiert jedes Jahr die Lohnsteuertabellen. Hier kann nachgesehen werden, wie die Lohnsteuer zu berechnen ist. Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung, die die im vergangenen Jahr abgeführten Abgaben dokumentiert. Diese Bescheinigung benötigt der Arbeitnehmer für seine Lohnsteuererklärung.
Da der Arbeitnehmer in einer sogenannten Steuerschuld steht, wird am Ende des Jahres die gezahlte Lohnsteuer mit der Steuerschuld abgeglichen. Hier kann es dann zur Rückerstattung oder Nachzahlung kommen. Da das Finanzamt erst am Ende des Jahres den genauen Betrag der zu bezahlenden Steuern errechnen kann, ist die bis dahin abgeführte Lohnsteuer eine Vorauszahlung.
Alle Lohnsteuerbeträge werden bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres in einer Lohnsteuerbescheinigung festgehalten und auf elektronischem Wege an das Finanzamt weitergeleitet. Diese Dokumentation erhält auch der Arbeitnehmer für seine eigene Steuererklärung.