Krankengeld

Buchhaltung Dortmund

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll. 

Abzugrenzen ist das Krankengeld von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und den Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit. 

Krankengeld wird gezahlt, wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.

 Unter bestimmten Voraussetzungen kann Krankengeld allerdings auch von einem Elternteil beansprucht werden. Es wird gezahlt wenn ein Elternteil zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten mitversicherten Kindes unter zwölf Jahren der Arbeit fernbleiben muss. Umgangssprachlich wird es in diesen Fällen oftmals als „Kinderkrankengeld“ bezeichnet.

 

Höhe des Krankengeldes

Das (Brutto-) Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V 70% des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-) Arbeitsentgelts vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, jedoch höchstens 90% des Nettoarbeitsentgelts. Das Regelentgelt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maßgeblich für die Bemessung der Höhe des Krankengeldes ist das um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Entgelt, das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum - mindestens während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum)- erzielt wurde. Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.