Mit dem Jahresabschluss wird eine Geschäftsperiode (i.d.R. ein Geschäftsjahr) abgeschlossen. Er basiert auf der laufenden Buchführung und fasst diese sowie das Inventar jährlich zusammen.
Der Jahresabschluss beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und gegebenenfalls die Veröffentlichung.
Bei Einzelunternehmen (z.B. e.K.) und Personengesellschaften (z.B. OHG oder KG) gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss.
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, gem. § 246 HGB, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt gem. § 242 einen Jahresabschluss vor. Die Bilanz gibt dahingehend Einblick, woher die Unternehmensmittel kommen, wie es um das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital steht und wie hoch das Unternehmen verschuldet ist. Die GuV stellt die Ertragslage dar.
Der Jahresabschluss dient als Informationsgrundlage für interne Entscheidungen. Strategische Entscheidungen können auf Basis des Jahresabschlusses für das kommende Geschäftsjahr getroffen werden. Auch Außenstehende können sich durch den Jahresabschluss Informationen über ein Unternehmen verschaffen und so Einsicht in die finanzielle Lage eines Unternehmens nehmen. Der Jahresabschluss ist Basis für die Besteuerung des Unternehmens und dient als Grundlage für die Ermittlung für Auszahlungen wie Erfolgsbeteiligungen für die Gläubiger.
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