Gewerbliche Einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Buchhaltung Dortmund

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Erträge, die durch gewerbliche Tätigkeiten erzielt werden. Sie werden durch das Einkommenssteuergesetz geregelt und unterliegen der Einkommenssteuer. Dazu zählen beispielsweise Einkünfte, die durch handwerkliche Arbeit erzielt werden oder in industriellen Betrieben entstehen.

Gewerbliche Einkünfte sind selbstständige Tätigkeiten, die Gewinn erzielen sollen und auf Dauer angelegt sind. Zudem müssen die Leistungen oder Produkte am Markt angeboten werden.

Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstbetrieb oder aus einer freiberuflichen Tätigkeit werden nicht als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb versteuert.

Gewerbliche Einkünfte müssen bei der Einkommenssteuererklärung angeben werden. Für die Versteuerung dieser Einkünfte zählt der Gewinn. Dieser kann durch eine Bilanzierung, also einen Betriebsvermögensvergleich oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (auch 4-3 Rechnung genannt, weil sie in § 4 Abs. 3 EstG geregelt wird) errechnet werden.

Bei einer Bilanzierung wird der Unterschied zwischen dem Vermögen des Betriebs am Anfang und am Ende eines Wirtschaftsjahres bestimmt.

Für kleinere Unternehmen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sinnvoll. Hier wird der Gewinn durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und -ausgaben festgestellt.

Neben der Einkommenssteuer fallen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb auch unter die Gewerbesteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Für die Berechnung der Gewerbesteuer ist dennoch das Finanzamt zuständig. Es ermittelt den sogenannten Gewerbeertrag und stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Anschließend wird dieser Messbetrag an die zuständige Gemeinde übermittelt, die auf dieser Basis die endgültige Gewerbesteuer berechnet und festsetzt.

Damit Ihnen keine Fehler bei der Versteuerung von gewerblichen Einkünften unterlaufen, bieten wir Ihnen in allen Bereichen der Einkommens- und Gewerbesteuer unsere Beratung und Expertise an. Melden Sie sich gerne bei uns und vereinbaren Sie einen Termin.