Gewerbesteuer

Buchhaltung Dortmund

Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewinn eines Unternehmens. Bei ihr handelt es sich um eine Gemeindesteuer und ihre Höhe ergibt sich aus drei Komponenten: Dem Gewinn des Unternehmens, dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, an dem sowohl das Unternehmen als auch das Finanzamt beteiligt sind.

 

1. Ermittlung des Gewerbeertrags durch das Unternehmen:

2. Berechnung des Steuermessbetrags:

3. Festsetzung der Gewerbesteuer durch das Finanzamt:

Beim Hebesatz gibt es große regionale Unterschiede, da dieser von den Gemeinden selbst festgelegt wird. Aus diesem Grund kann der Hebesatz zum Nachteil von Unternehmern werden.

Grundsätzlich müssen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Gewerbesteuer bezahlen.

 

Hier ist zu beachten:

 

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung. Die Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgen quartalsweise jeweils zur Mitte des Quartals, also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November.

Diese Form der Steuer gilt nicht als betriebliche Abgabe, sondern als Privatentnahme. Sie kann allerdings in den meisten Fällen mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.

Gewerbesteuern zu bezahlen, bedeutet auch, eine Gewerbesteuererklärung machen zu müssen. Durch sie kann dann das Finanzamt den richtigen, zu bezahlenden Betrag ermitteln.