Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewinn eines Unternehmens. Bei ihr handelt es sich um eine Gemeindesteuer und ihre Höhe ergibt sich aus drei Komponenten: Dem Gewinn des Unternehmens, dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, an dem sowohl das Unternehmen als auch das Finanzamt beteiligt sind.
1. Ermittlung des Gewerbeertrags durch das Unternehmen:
- Gewinnermittlung: Zunächst muss das Unternehmen seinen Gewinn nach den handelsrechtlichen oder steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermitteln. Dies kann zum Beispiel nach dem Handelsgesetzbuch durch Bilanzierung (HGB) oder nach dem Einkommensteuergesetz mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfolgen.
- Hinzurechnungen und Kürzungen: Der Gewinn wird dann um bestimmte steuerlich relevante Posten korrigiert. Zu den Hinzurechnungen gehören zum Beispiel bestimmte Betriebsausgaben, die nicht bei der Gewerbesteuer abgezogen werden können. Zu den Kürzungen gehören zum Beispiel bestimmte steuerfreie Gewinne.
Gewerbeertragsbasis: Aus dem Gewinn abzüglich bzw. zuzüglich der Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt sich die Gewerbeertragsbasis.
2. Berechnung des Steuermessbetrags:
Steuermesszahl: Die Gewerbeertragsbasis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Dies ergibt den Steuermessbetrag.
3. Festsetzung der Gewerbesteuer durch das Finanzamt:
- Hebesatz: Der Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und kann von Kommune zu Kommune stark variieren. Er liegt in Deutschland meist zwischen 300 % und 500 %.
- Schuldmäßige Gewerbesteuer: Das Ergebnis dieser Multiplikation ist die schuldmäßige Gewerbesteuer.
- Steuerbescheid: Das Finanzamt prüft die vom Unternehmen eingereichte Gewerbesteuererklärung und kann ggf. Korrekturen vornehmen. Anschließend setzt es die Gewerbesteuer fest und sendet dem Unternehmen einen Gewerbesteuerbescheid.
Zahlung der Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer muss dann vom Unternehmen an die Gemeinde gezahlt werden.
Beim Hebesatz gibt es große regionale Unterschiede, da dieser von den Gemeinden selbst festgelegt wird. Aus diesem Grund kann der Hebesatz zum Nachteil von Unternehmern werden.
Grundsätzlich müssen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Gewerbesteuer bezahlen.
Hier ist zu beachten:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Alles, was über diesen Freibetrag hinaus erwirtschaftet wurde, muss gewerblich versteuert werden.
- Kapitalgesellschaften müssen ihren gesamten Gewinn versteuern.
- Personen, die freiberuflich Arbeiten, sind von der Gewerbesteuer befreit.
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung. Die Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgen quartalsweise jeweils zur Mitte des Quartals, also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November.
Diese Form der Steuer gilt nicht als betriebliche Abgabe, sondern als Privatentnahme. Sie kann allerdings in den meisten Fällen mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.
Gewerbesteuern zu bezahlen, bedeutet auch, eine Gewerbesteuererklärung machen zu müssen. Durch sie kann dann das Finanzamt den richtigen, zu bezahlenden Betrag ermitteln.