Die Ertragsteuer besteuert Gewinn oder Einkommen. Sie wird erst nach dem Abzug aller Kosten berechnet und gilt für natürliche Personen, Personengesellschaften sowie für juristische Personen. Diese Steuer ist für einen großen Teil der staatlichen Einnahmen verantwortlich und finanziert öffentliche Dienste.
Zur Ertragssteuer zählen:
Die Einkommensteuer
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften erfolgt die Ertragsteuer in Form der Einkommensteuer. Hier werden Einnahmen und Kosten innerhalb eines Kalenderjahres besteuert. Bei Arbeitnehmern ist der größte zu versteuernde Betrag das Bruttogehalt.
Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine sogenannte progressive Steuer. Der Steuersatz nimmt also mit steigendem Einkommen zu. Dies gewährleistet eine Steuergerechtigkeit, da die Steuer nach Einkommen und Leistungsfähigkeit berechnet wird.Die Körperschaftsteuer
Juristische Personen, Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften müssen die Ertragsteuer in Form der Körperschaftsteuer bezahlen. Diese ist keine progressive Steuer und liegt für jeden beim gleichen Prozentsatz.Die Gewerbesteuer
Zusätzlich fällt die Gewerbesteuer unter die Ertragsteuer. Diese wird als lokale Steuer bezeichnet, da sie abhängig vom Hebesatz einer Gemeinde ist. So können sich Gewerbesteuern verschiedener Gemeinden sehr unterscheiden.
Die Höhe der Ertragsteuer unterscheidet sich von Person zu Person und von Unternehmen zu Unternehmen. Der Steuersatz kann von Jahr zu Jahr angepasst werden. Da diese Umstände die Berechnung des Steuersatzes erschweren, sollte diese von einem Steuerberater übernommen werden.