Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Die Einkommensteuererklärung wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer mittels Steuerbescheid festgesetzt. Wurde eine höhere Steuer voraus gezahlt als errechnet, wird der Unterschiedsbetrag erstattet. Für die Steuererklärungen ist die elektronische Übermittlung Pflicht. Die Pflicht zur elektronischen Abgabe ab der Einkommensteuererklärung 2011 ergibt sich aus der aktuellen Fassung des Einkommensteuergesetzes (§ 25 Abs. 4, § 52 Abs. 39 EStG).
Wer ist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet?
Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung Pflicht. Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. Wenn Sie nur sehr geringe Einkünfte haben, die unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.004 Euro im Jahr liegen (Stand: Oktober 2012), sind Sie ebenfalls nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob Sie diese Einkünfte aus nichtselbständiger, selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit eingenommen haben. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, ob Sie zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.
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