Dienstwagen (Firmenwagen, Firmenfahrzeug)

Buchhaltung Dortmund

Die Begriffe Dienstwagen, Firmenwagen und Firmenfahrzeug werden häufig synonym verwendet. Jedoch gibt es zwischen den Begriffen Unterschiede, die bei der Nutzung und der Versteuerung beachtet werden sollten.

 

Dienstwagen

Dienstwagen werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Mit diesem Wagen können dann dienstliche Fahrten getätigt werden. Je nach Vereinbarung ist es ebenfalls möglich, einen Dienstwagen auch für private Zwecke zu nutzen. In diesem Falle gelten Dienstwagen dann als ein geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil muss versteuert werden.

Zum einen kann dies über die 1 % Regelung erfolgen. Hier erfolgt die Versteuerung auf Basis des Bruttolistenpreises des Dienstwagens. Also dem offiziellen Neupreis des Autos plus Mehrwertsteuer und Sonderausstattungen.

Monatlich wird dann 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Dadurch erhöht sich die Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Geldwerte Vorteile sind in der Regel sozialversicherungspflichtig, und unterliegen somit den Sozialversicherungsabgaben, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Statt der 1 %-Regelung ist es möglich, ein Fahrtenbuch zu führen, um den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung des Dienstwagens zu ermitteln. Durch das Führen eines Fahrtenbuchs kann der Arbeitnehmer nachweisen, wie viel Prozent der Fahrten beruflich und wie viel privat waren. Durch diese Methode wird der tatsächliche geldwerte Vorteil auf Basis der tatsächlichen Nutzung berechnet, was oft zu einer geringeren Steuerbelastung führt als die pauschale 1 %-Regelung. Voraussetzung ist jedoch ein sorgfältig und korrekt geführtes Fahrtenbuch, das den Anforderungen des Finanzamts entspricht. Das Fahrtenbuch kann auch softwaregestützt in digitaler Form geführt werden.

 

Firmenwagen

Firmenwagen werden von Mitarbeitern ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet. Die private Nutzung ist nicht zulässig. Aus diesem Grund werden Firmenwagen nicht als geldwerter Vorteil versteuert.

 

Firmenfahrzeug

Firmenfahrzeug ist der Oberbegriff und schließt somit alle Fahrzeuge mit ein, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden und im Besitz eines Unternehmens sind. Darunter fallen Dienstwagen, Firmenwagen sowie andere betriebliche Fahrzeuge.

Die Nutzung kann je nach Fahrzeug und Vereinbarung dienstliche und private Zwecke umfassen. Sollte ein Fahrzeug privat genutzt werden, wird die Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert.