Branntweinsteuer/Alkoholsteuer

Buchhaltung Dortmund

Alkoholische Getränke unterliegen in vielen Staaten – darunter auch Deutschland – einer gesonderten Besteuerung, deren Ursprünge weit in die Geschichte zurückreichen.
Neben der fiskalischen Begründung dieser Steuer wird ihre Erhebung seit dem 19. Jahrhundert vermehrt gesundheitspolitisch argumentiert:
Die erhobenen Steuern sollen zu niedrigerem Konsum und damit verbunden zu geringeren Gesundheitsschäden führen.

 

Die Branntweinsteuer (im umgangssprachlichen meist als Alkoholsteuer bezeichnet) ist eine nach dem Bundesgesetz geltende, örtliche Verbrauchssteuer, die vom Zoll verwaltet wird. Innerhalb der europäischen Union ist die Branntweinsteuer harmonisiert.
Der Branntweinsteuer unterliegen alle Erzeugnisse aus Branntwein und alle Erzeugnisse, die Branntwein enthalten. Von der Branntweinsteuer befreit ist die gewerbliche Weiterverwendung von Branntweinerzeugnissen nach vorheriger Vergällung zur Herstellung von Arzneimitteln, Lebensmitteln oder anderen Waren.

 

Als Steuerschuldner gilt zunächst der Branntweinproduzent. Wird das Produkt in den Betrieb eines registrierten Empfängers (Verkäufer) weitergegeben, so geht auch die Steuerlast auf ihn über.
Die rechtliche Grundlage stützte sich bis Ende 2017 auf Teile des Branntweinmonopolgesetzes (§§ 130 ff BranntwMonG). Dieses sieht unter anderem einen ermäßigten Steuersatz für Kleinerzeuger und –Brennereien vor, da es ihnen nicht möglich ist, zu ähnlich günstigen Konditionen wie große Brennereien zu produzieren. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer hängt von der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Produzenten ab.

 

Der Regelsteuersatz beträgt 1303,00€ pro Hektoliter Alkohol. Für Abfindungsbrennereien gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 1022€ pro Hektoliter Alkohol.
Als Sonderfall gelten Verschlussbrennereien mit einer Ausbringungsmenge von bis zu vier Hektoliter pro Jahr. Hier beläuft sich der Steuersatz auf 730€. Seit dem 01.01.2018 ist die Branntweinsteuer durch das Alkoholsteuergesetz ersetzt worden.