Alkopopsteuer

Buchhaltung Dortmund

Alkopops bestehen aus einer Mischung von Spirituosen und einer süßen Komponente wie Limonade, Fruchtsaft oder anderen gesüßten Getränken. Ihr Alkoholgehalt liegt zwischen 1,2 und 10 %.
Alkopops sind bei Jugendlichen sehr beliebt, die jugendlichen Konsumenten mögen den süßen Geschmack der Mischgetränke, der den Geschmack des Alkohols überdeckt.
Dies hat allerdings den Nachteil, dass sich die Konsumenten ihres Alkoholkonsums nicht bewusst sind und sich leicht an den regelmäßigen Genuss von Alkohol gewöhnen. Grundlage des sogenannten „Komasaufens“ sind häufig Alkopops.

 

Die Alkopopsteuer wird seit Juli 2004 erhoben und dient vornehmlich dem Schutz der zumeist jugendlichen Konsumenten.
Sie ist eine Bundessteuer, die den Verbrauchsteuern zugerechnet und von der Bundeszollverwaltung verwaltet wird.
Die Alkopopsteuer liegt gut viermal so hoch wie die übliche Alkoholsteuer(verlinken).
Beispiel: Die Alkopopsteuer für eine 0,275 Liter Flasche mit einem Alkoholgehalt von 5,5 %  beträgt 84 Eurocent.
Auch in gefrorenem Zustand unterliegen Alkopops der Steuerpflicht.

 

Der über die Alkopopsteuer eingenommene Betrag kommt über den Bund und den Zoll der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zugute und wird in erster Linie zur Suchtprävention verwendet.

Die Alkopopsteuer ist ein Beispiel für eine Lenkungssteuer, die nicht nur Einnahmen generieren, sondern auch gesellschaftliches Verhalten beeinflussen soll.