Der Bundesrat hat am 25.09.2026 einem Gesetz zugestimmt, das es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes das steuerrechtliche Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen. Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes von der Familienkasse ein Begrü ßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Die Familienkasse soll künftig das Kindergeld ohne Antrag festsetzen und aus zahlen können, sobald ihr die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes sowie alle weiteren entscheidungserheblichen Angaben vorliegen und keine Zweifel am An spruch bestehen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Schritten erfolgen. Zunächst (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für je des weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person aus gezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt (voraus sichtlich im November 2027) soll das Kindergeld dann auch für erstgeborene Kinder ohne Antrag überwiesen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die IBAN bekannt ist und mindes tens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Sollten die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung nicht vorliegen, erhalten Eltern auch künftig ein Begrüßungsschreiben.
Steuernews von Heppe Steinborn Henczka