Sonderausgaben Steuer: Was Unternehmer und KMU absetzen können
Wer ein kleines oder mittleres Unternehmen führt, denkt bei Steuerersparnissen meist zuerst an Betriebsausgaben. Aber auch Sonderausgaben bieten erhebliches Sparpotenzial. Sie sind keine Betriebsausgaben – mindern aber ebenfalls das zu versteuernde Einkommen. Wer die Regeln zur Sonderausgaben Steuer kennt, kann seine Steuerlast gezielt senken.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie absetzen können, wo Grenzen gelten und wie Sie die Anlage Sonderausgaben richtig nutzen.
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind private Ausgaben. Sie sind weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten. Der Gesetzgeber erkennt sie trotzdem steuerlich an. Sie werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und senken so das zu versteuernde Einkommen.
Für Unternehmer und KMU-Inhaber sind sie besonders relevant. Typische Ausgaben wie Versicherungsbeiträge oder Vorsorgeaufwendungen spielen im Unternehmerleben eine große Rolle – und sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wichtig: Sonderausgaben sind nur absetzbar, wenn das Einkommensteuergesetz sie ausdrücklich anerkennt. Eine pauschale Anerkennung gibt es nicht. Wer keine Belege hat, bekommt automatisch einen Pauschbetrag: 36 Euro für Ledige, 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.
Dieser Betrag ist niedrig – das Sammeln von Belegen lohnt sich fast immer. Wer seine Sonderausgaben steuerlich korrekt erfasst, profitiert in den meisten Fällen deutlich mehr.
Welche Sonderausgaben sind absetzbar?
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen unbegrenzt und begrenzt abzugsfähigen Ausgaben.
Vorsorgeaufwendungen
Den größten Block bilden Beiträge zur Vorsorge. Dazu gehören vor allem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Unternehmer ohne gesetzliche Pflichtversicherung ist das besonders relevant. Diese Beiträge sind in voller Höhe absetzbar – wenn sie zur Basisabsicherung dienen.
Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken sind abzugsfähig. Das gilt zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Sie zahlen in eigene Versorgungswerke ein und können diese Beiträge bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuerlich geltend machen.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Beiträge zur privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung sind absetzbar. Es gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr – für Selbstständige ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
Auch Beiträge zur BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) fallen in diese Kategorie.
Kirchensteuer
Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe absetzbar. Viele vergessen diesen Posten. Der Nachweis ist einfach: Die Kirchensteuer steht direkt im Einkommensteuerbescheid.
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien können Sie absetzen. Es gelten Höchstgrenzen – abhängig vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Überschreiten Ihre Spenden diesen Betrag, können Sie den Rest in spätere Jahre vortragen.
Für die steuerliche Anerkennung brauchen Sie eine Spendenquittung. Bei Beträgen bis 300 Euro reicht der Kontoauszug.
Unterhaltsleistungen
Zahlen Sie Unterhalt an Ihren geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner? Dann können Sie diese Beträge bis zum gesetzlichen Höchstbetrag absetzen. Voraussetzung: Der Empfänger stimmt dem sogenannten Realsplitting zu. Er versteuert die Zahlungen dann als eigene Einnahmen.
Ausbildungskosten
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind bis zu 6.000 Euro im Jahr absetzbar. Das ist zum Beispiel relevant, wenn Ihre Kinder gerade in der Ausbildung sind. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für die erste Ausbildung. Weiterbildungskosten im laufenden Beruf sind meist als Betriebsausgaben absetzbar – das ist oft vorteilhafter.
Was ist nicht als Sonderausgabe absetzbar?
Nicht jede private Ausgabe zählt als Sonderausgabe. Das Steuerrecht verbietet eine Doppelverwertung ausdrücklich. Was Sie bereits als Betriebsausgabe abgesetzt haben, können Sie nicht zusätzlich als Sonderausgaben absetzen.
Auch allgemeine Lebenshaltungskosten fallen nicht darunter. Lebensmittel, Kleidung oder Wohnkosten sind nicht absetzbar. Entscheidend ist immer: Die Ausgabe muss im Einkommensteuergesetz ausdrücklich anerkannt sein.
Sonderausgaben vs. Betriebsausgaben: Was ist der Unterschied?
Viele Unternehmer fragen sich: Was ist eigentlich der Unterschied? Die Antwort ist einfach.
Betriebsausgaben mindern den Gewinn Ihres Unternehmens. Sie wirken sich auf die Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus. Sonderausgaben hingegen mindern nur das zu versteuernde Einkommen in Ihrer privaten Steuererklärung.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter spielen beide Kategorien eine Rolle. Eine saubere Trennung ist wichtig – für die korrekte Steuererklärung und für eine gute Steuerplanung.
So tragen Sie die Ausgaben richtig ein
Sonderausgaben tragen Sie in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Dort gehören Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Unterhaltsleistungen hinein.
Achtung: Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand – nicht in die Anlage Sonderausgaben. Wer die Anlage verwechselt, riskiert eine fehlerhafte Zuordnung durch das Finanzamt.
Belege müssen Sie nicht zwingend einreichen. Sie sollten sie aber mindestens zehn Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern. Spendenquittungen über 300 Euro sollten Sie direkt bereithalten.
Sonderausgaben in der Praxis – ein Beispiel
Ein Inhaber einer kleinen Marketingagentur zahlt im laufenden Jahr:
- 4.800 € Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- 380 € Kirchensteuer
- 500 € Spenden an eine gemeinnützige Organisation
- 600 € für eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung
Das ergibt insgesamt 6.280 € an absetzbaren Sonderausgaben. Bei einem Einkommensteuersatz von 35 % wird damit über 2.000 € Steuern sparen. Die Ausgaben müssen dabei keinen direkten Bezug zu seinem Betrieb haben – das ist der entscheidende Vorteil gegenüber Betriebsausgaben.
Häufige Fragen zur Sonderausgaben Steuer
Ja. Über eine Änderung der Steuererklärung ist das innerhalb von vier Jahren möglich.
Das Finanzamt gewährt automatisch den Pauschbetrag: 36 Euro als Sonderausgaben für Ledige, 72 € für Ehepaare. Das deckt in der Praxis kaum die tatsächlichen Ausgaben ab.
Das hängt vom Vertragstyp ab. Zertifizierte Riester-Verträge sind absetzbar. Klassische private Rentenversicherungen in der Regel nicht.
Fazit
Die Sonderausgaben Steuer ist für Unternehmer und KMU-Inhaber ein oft unterschätztes Sparpotenzial. Wer die richtigen Belege aufbewahrt, die passenden Anlagen nutzt und die Höchstbeträge kennt, spart bares Geld. Legal und ohne großen Aufwand.